Sektoraler Heilpraktiker

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker der Physiotherapie oder "Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie" ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können. Erst im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

 

Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker der Physiotherapie Ihnen als Patient?

 

Für Sie als Patient bietet sich nun die Möglichkeit, direkt den Weg zu Ihrem Physiotherapeuten des Vertrauens zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren. Dies macht den vorherigen Weg zur und in die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für den Patienten unumgänglich.

 

Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.

Sie können also ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!

 

Wer bezahlt die Behandlung?

 

Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelden Arzt.

Privatpatienten können die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

 

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?

 

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten  ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

 

 

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